Liebe Knappinnen und Knappen, liebe Freunde und Förderer unseres Knappenvereins,
in diesem Jahr ist leider vieles anders. Demzufolge haben wir uns im Vorstand Gedanken gemacht, wie wir sinnvoll unser Vereinsleben in Zeiten von Corona gestalten können. Insbesondere die ausstehende Jahreshauptversammlung haben wir intensiv diskutiert. Hierzu möchten wir Euch mit diesem Schreiben eine Antwort geben.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung fällt aus.
Wir haben uns die Entscheidung nicht einfach gemacht, sind aber doch der Meinung, dass jedes Mitglied – ob Risikogruppe oder nicht – die Möglichkeit haben sollte, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
Obwohl wir vielleicht rein rechtlich eine solche Veranstaltung hätten durchführen dürfen, können wir im Hinblick auf eine Infektionsgefährdung unmöglich sicherstellen, dass sich niemand ansteckt. Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen.
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht gibt uns für diesen Schritt die rechtlichen Möglichkeiten. Hierzu kurz zwei Anmerkungen:
1. Die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern
Das o.g. Gesetz schafft neue Möglichkeiten zum Ende bzw. der Dauer der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern. Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung für eine gewisse Dauer (Amtsperiode) bestellt, laut Satzung zwei Jahre. Abgesehen von Sonderregelungen in der Satzung endet nach bisherigem Recht die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern automatisch und unmittelbar mit dem Ablauf der Wahlperiode. Daher muss rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit die Wahl des Nachfolgers im jeweiligen Vorstandsamt eingeleitet werden.
Daher hat der Gesetzgeber nunmehr folgende allgemein gültige gesetzliche Bestimmung erlassen:
„Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.“
Die Handlungsfähigkeit unseres Vereins ist für die Zeit bis zur Neuwahl damit gesichert.
Die Verlängerung der Amtszeit sollte jedoch natürlich kein Dauerzustand bleiben.
2. Kassenprüfung
Die Kasse wurde noch am 11.03.2020 ordnungsgemäß geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Kassenbericht und die damit einhergehende Entlastung der Vorstandsarbeit für das Jahr 2019 soll und kann nach unserer Satzung noch im nächsten Jahr nachgeholt werden.
Wie geht es nun weiter? Wir werden im nächsten Jahr ganz normal und dem regelmäßigen Turnus entsprechend, die nächste Jahreshauptversammlung planen und dazu einladen. Hier werden die Beschlüsse so vorbereitet, dass die Fortsetzung der Formalien wieder in normalen Zyklen verläuft. Die Entlastungen werden Euch im Beschlusswege für die jeweiligen Geschäftsjahre vorbereitet und zur Abstimmung gestellt. Somit ist sichergestellt, dass unser Verein auch weiterhin seriös arbeitet und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
In Kürze werden wir Euch Ideen unterbreiten, um auch das gesellschaftliche und soziale Miteinander wieder aufleben zu lassen. Hierzu schreiben wir Euch zeitnah an.
Wir hoffen, dass es Euch weiterhin gut geht und wir gemeinsam durch die Krise kommen.
In diesem Sinne
Glück Auf!
Der Vorstand