Station 22 – Steinkohlenzeche Vereinigte Pfingstblume

Mutung 1834 Auffahrung 1856 Stillegung 1893

Ein Kohlefund unter dem Wurzelstock einer gerodeten Buche (ca. 1 km nordöstlich des jetzigen Stollenmundloches) veranlasste den Bochumer Kaufmann Georg Kramer, über das zutage tretende Steinkohlenflöz im März 1834 eine Mutung beim Königlich-Preußisch-Märkischen Bergamt zu beantragen. Ein in der Nähe des Fundpunktes blühender Ginsterbusch gab der Zeche den Namen „Pfingstblume“ (im 19. Jahrhundert hieß Ginster im Volksmund Pfingstblume).

Gleichzeitig meldeten die Brüder Georg und Heinrich Haarmann die Funde Ludwig und Neuefund an. Auf Veranlassung der Bergbehörde wurden die Mutungen unter dem Namen „Vereinigte Pfingstblume“ eingetragen. Durch Funde in der Nachbarschaft – Neue Zufall – ergaben sich langjährige gerichtliche Streitigkeiten. Die Ansprüche des Feldesnachbarn wurden jedochals unbegründet abgelehnt. So wurde die Abbaugenehmigung mit der Verleihungsurkunde vom 22. Oktober 1850 vom Königlichen Oberbergamt in Dortmund der Steinkohlenzeche „Vereinigte Pfingstblume“ erteilt. Im Jahre 1864 förderten 18 Bergleute täglich 13 t Steinkohle. Der Abtransport erfolgte mit Ruhrschiffen.

Die Tafel wurde vom Stiepeler Verein für Heimatforschung e.V., dem Knappenverein Schlägel u. Eisen Bochum-Stiepel/Dorf1884 und der Stadt Bochumrealisiert.

Mutung: Antrag auf Verleihung eines Grubenfeldes.

Auffahrung (oder auffahren): Einen geneigten oder horizontalen Grubenraum oder eine Strecke herstellen.

Text: PD Dr. Dietmar Bleidick

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